Wöllersheimer Weg 7, 31195 Lamspringe, Niedersachsen
Verkehrswert
2.100.000 €
Termin
13. November 2026
09:00 Uhr
2.100.000€
Im ersten Termin: Unter 1.050.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 1.470.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
13. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Alfeld (Leine), Kalandstr. 1, 31061 Alfeld (Leine), Raum: 207
Aktenzeichen
0007 K 0004/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Freitag, 6. November 2026
Freitag, 13. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Niedersachsen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
1.555.260 €
1.470.000 € Kaufpreis + 85.260 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 74.529 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Keine Angabe
Ort
31195 Lamspringe
Das Grundstück (Erbbaurecht) ist bebaut mit einem Alten- und Pflegeheim, bestehend aus drei miteinander verbundenen Häusern mit 45 Einzelzimmern und 16 Doppelzimmern, einem Nebengebeäude mit 2 Appartements und 2 Garaganstellplätzen. Die Gebäude sind eingeschossig, in Massivbauweise errichtet, teilweise unterkellert, mit ausgebautem Dachgeschoss unter Satteldach. Baujahre: ca. 1989, erweiteret 1993,1999. Gesamtnutzfläche Pflegeheim: ca. 2801 m², Nebengebäude: ca. 114 m². Es bestehen behördliche Auflagen zur Sicherstellung des baulichen Brandschutzes.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.