August-Wegener-Str. 10, 31061 Langenholzen, Niedersachsen
Verkehrswert
3.800.000 €
Termin
13. November 2026
10:30 Uhr
3.800.000€
Im ersten Termin: Unter 1.900.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 2.660.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
13. November 2026 · 10:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Alfeld (Leine), Kalandstr. 1, 31061 Alfeld (Leine), Raum: 207
Aktenzeichen
0007 K 0005/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Freitag, 6. November 2026
Freitag, 13. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Niedersachsen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
2.814.280 €
2.660.000 € Kaufpreis + 154.280 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 134.862 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Keine Angabe
Ort
31061 Langenholzen
Das Grundstück ist bebaut mit einem Alten- und Pflegeheim, bestehend aus zwei miteinander verbundenen Häusern mit 59 Einzelzimmern und 10 Doppelzimmern und 2 Garagenstellplätzen. Die Gebäude sind zwei- bis dreigeschossig, in Massivbauweise errichtet, nicht unterkellert, mit ausgebautem Dachgeschoss unter Satteldach. Baujahr: 2004. Gesamtnutzfläche: ca. 3.751 m².
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.