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Einfamilienhaus mit Zweifamilienhaus

Roggenkamp 10, 31542 Bad Nenndorf, Niedersachsen

Versteigerung in 18 Tagen

Verkehrswert

1.630.000 €

Termin

24. November 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

1.630.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
815.0001.141.000

Im ersten Termin: Unter 815.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 1.141.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

24. November 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Stadthagen, Enzer Str. 12, 31655 Stadthagen, Raum: Saal 36

Aktenzeichen

0008 K 0012/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 17. November 2026

  • 163.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Dienstag, 24. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Stadthagen in Niedersachsen
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Niedersachsen · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %57.050 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %5.705 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %3.423 €
Summe Nebenkosten66.178 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

1.207.178 €

1.141.000 € Kaufpreis + 66.178 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung163.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 57.849 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Wohnfläche

455 m²

Preis je m²

3.582 €

Grundstücksfläche

2.007 m²

Baujahr

2020

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

31542 Bad Nenndorf

Objektbeschreibung

Das Grundstück in Bad Nenndorf, Roggenkamp 10, 12 und 14, liegt rund 1,5 km vom Zentrum des staatlich anerkannten Kurortes entfernt und umfasst insgesamt 2.007 m². Auf der Fläche wurden 2020 ein freistehendes Einfamilienhaus mit angebauter Garage sowie ein freistehendes Zweifamilienhaus in Doppelhauskonstruktion mit Garagen- und Carportanbau errichtet.

Das Einfamilienhaus Roggenkamp 14 verfügt über rund 233 m² Wohnfläche auf zwei Geschossen mit Staffelgeschoss im Obergeschoss und ist vollständig unterkellert. Das Zweifamilienhaus Roggenkamp 10 und 12 ist eingeschossig und nicht unterkellert, mit einer Wohnung links von 106 m² und einer Wohnung rechts von 116 m², wobei eine der Wohnungen vermietet ist.

An beiden Gebäuden bestehen kleinere Baumängel wie fehlende Fensterbänke, fehlende Absturzsicherungen und punktuelle Feuchtemerkmale, der Gesamtzustand wird jedoch als durchschnittlich beschrieben. Der Gutachterausschuss hat die beiden Objekte getrennt bewertet, da solche Immobilien marktüblich einzeln gehandelt werden.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 5 Befunde aus dem Gutachten
  • Grundbuch: Gemarkung
  • 3 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • 3 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 2 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Wohnhaus Roggenkamp 14: Einfamilienhaus, voll unterkellert, mit Garage, Baujahr. 2020, Wohnfläche: 233 m²

Wohnhaus Roggenkamp 10 und 12: Zweifamilienhaus in Doppelhauskonstruktion mit Garagen- und Carportanbau, Baujahr 2020, Wohnfläche links: 106 m², Wohnfläche rechts: 116 m²

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Gemauerte Wände mit Wärmedämmung, teils mit Verblendmauerwerk. Flachdächer, Kunststofffenster mit Wärmedämmverglasung.

Befunde des Gutachters · 5 Befunde

  • Fassade (2)
  • Innenausbau
  • Dach
  • Außenanlagen

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.