Mühlenstraße 14, 31848 Bakede, Niedersachsen
Verkehrswert
256.000 €
Termin
18. November 2026
09:00 Uhr
256.000€
Im Vergleich: 16 % unter dem mittleren Verkehrswert der 14 Mehrfamilienhäuser, die aktuell in Niedersachsen versteigert werden (305.000 €).
Im ersten Termin: Unter 128.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 179.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
18. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln, Raum: 114
Aktenzeichen
0026 K 0009/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Mittwoch, 11. November 2026
Mittwoch, 18. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Niedersachsen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
189.382 €
179.000 € Kaufpreis + 10.382 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 9.075 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Wohn-/Geschäftshaus
Ort
31848 Bakede
Wohnhaus ( BJ um 1900, KG, EG,OG,DG,Wohnfläche ca 550 qm) und Nebengebäuden bebaut.
Die zu leistende Bietsicherheit i.H.V. 10 % des Verkehrswerts, welcher sich auf 256.000 Euro beläuft ist einzuzahlen auf IBAN DE 15 2505 000 0106 0238 31, Verwendungszweck NZS 26 K 9/25
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.