Dürerweg 1, 32584 Löhne, Nordrhein-Westfalen
Verkehrswert
1.190.000 €
Termin
6. Januar 2027
10:00 Uhr
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
1.190.000€
Im Vergleich: 322 % über dem mittleren Verkehrswert der 297 Häuser, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (282.000 €).
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
Im ersten Termin: Unter 595.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 833.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
6. Januar 2027 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Erdgeschoss, Sitzungssaal 3, Bismarckstr. 12, 32545 Bad Oeynhausen
Aktenzeichen
0003 K 0029/2025
Nächste Schritte
Mittwoch, 30. Dezember 2026
Mittwoch, 6. Januar 2027
ca. Februar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
893.809 €
833.000 € Kaufpreis + 60.809 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 42.233 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Wohnfläche
622 m²
Preis je m²
1.913 €
Grundstücksfläche
18.189 m²
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
32584 Löhne
Freistehendes Einfamilienhaus im Stadtteil Falscheide in Löhne, an einer innerstädtischen Anliegerstraße rund 4,6 km vom Stadtzentrum entfernt. Das zweigeschossige, vollständig unterkellerte Wohngebäude stammt aus der Zeit vor 1933 und verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss, eine Schwimmhalle, eine angebaute Garage und einen parkähnlichen Garten.
Im Erdgeschoss liegen Wohnbereich, Kaminzimmer, Küche und Wintergarten, im Obergeschoss Zimmer und Hauptbad, im Dachgeschoss Zimmer, Küchenzeile und Bad. Das Objekt wird weder selbst genutzt noch vermietet, ist aber noch voll möbliert.
Im Kellermauerwerk wurden erhöhte Feuchtigkeitswerte festgestellt, am Hauseingang bestehen feuchtigkeitsbedingte Fassadenschäden mit Abplatzungen. Der Gutachter beziffert die Instandhaltungsrückstände auf 10.000 €.
Auctia Pro
Laut Verkehrswertgutachten handelt es sich um ein in Massivbauweise errichtetes, zweigeschossiges, voll unterkellertes Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Schwimmhalle, angebauter Garage, speratem Garagengebäude,Remise, Gartenpavillon und Teichanlage. U.a. sind Fahrstuhl, Sauna u. Alarmanlage vorhanden. Baujahr vor 1933. Bruttogrundfläche insgesamt ca. 1.587 qm. Wohnfläche: EG ca. 214,72 qm (zzgl. Wintergarten), OG ca. 166,43 qm. Nutzfläche UG ca. 169,29 qm.
Teilw. Nutzungsänderung erfolgt (u.a.Café, Weinstube, Ausstellung).Baulicher Missstand: Die zum Wertermittlungsstichtag vorherrschende Wohnnutzung und das ausgebaute Dachgeschoss ist den Bauunterlagen nicht zu entnehmen. Laut Gutachten befindet sich das Bewertungsobjekt nicht innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplangebietes.
Einzelwerte: BV Nr. 1 (Gebäude- u. Freifläche) 1.031.000,00 EUR, BV Nr. 4 (Grünanlage) 133.000,00 EUR, BV Nr. 6 (Verkehrsfläche) 26.000,00 EUR
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Bauweise
Massivbau aus Mauerwerk, zweigeschossig und vollständig unterkellert. Mansarddach mit Schieferdeckung auf einer Holzkonstruktion. Kunststoff- oder Holzrahmenfenster mit Doppel- bzw. Doppelverglasung.
Befunde des Gutachters · 2 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.