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Einfamilienhaus mit Sanierungsbedarf

Farger Straße 69, Farge, Bremen

Versteigerung in 6 Tagen

Verkehrswert

127.500 €

Termin

12. November 2026

10:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

127.500€

Im Vergleich: 39 % unter dem mittleren Verkehrswert der 629 Häuser, die aktuell in Deutschland versteigert werden (207.930 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
63.75089.250

Im ersten Termin: Unter 63.750 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 89.250 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

12. November 2026 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Bremen-Blumenthal, Landrat-Christians-Str. 67, Zimmer A 104

Aktenzeichen

K 0008/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 5. November 2026

  • 12.750 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 6 Tagen

Donnerstag, 12. November 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Bremen-Blumenthal in Bremen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Bremen · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %4.450 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %445 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %267 €
Summe Nebenkosten5.162 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

94.162 €

89.000 € Kaufpreis + 5.162 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung12.750 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.512 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Wohnfläche

100 m²

Preis je m²

1.275 €

Grundstücksfläche

544 m²

Baujahr

1958

Zimmer

5

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

Farge

Objektbeschreibung

Einfamilienhaus in Bremen-Farge, Stadtteil Blumenthal, mit guter Verkehrsanbindung und Bus-Haltestelle in direkter Nähe. Das 1957/58 erbaute Gebäude verfügt über Kellergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautes Dachgeschoss auf einem 544 m² großen Grundstück und ist nicht vermietet.

Das Erdgeschoss bietet Wohnzimmer, Duschbad, Küche und ein Zimmer, während das Dachgeschoss vier weitere Zimmer und ein Bad beherbergt. Der Keller enthält drei Kellerräume, Heizungsraum und einen Ausgang zum rückwärtigen Garten. Die zentrale Gasheizung mit Warmwasserbereitung versorgt das Objekt.

Der Sachverständige stellt erheblichen Instandhaltungs- und Reparaturstau fest sowie Abweichungen vom genehmigten Baubescheid. Ein Windfang am Hauseingang ist baufällig. Ein Risikoabschlag von 10% der Gebäudeherstellungskosten wurde angesetzt. Die angesetzte Restnutzungsdauer beträgt 30 Jahre.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 3 Befunde aus dem Gutachten
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert
  • Grundbuch: Blatt, Gemarkung
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 1 mehr
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Amtliche Objektbeschreibung

Ein 1-geschossiges Einfamilienhaus mit Kellergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

1-geschossiges Einfamilienhaus mit Kellergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss. Geschätzter Gebäudestandard ca. 1 bis 3 nach NHK 2010.

Befunde des Gutachters · 3 Befunde

  • Innenausbau (2)
  • Fassade

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.