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Einfamilienhaus mit Gartenland

Norderkirchenweg 9, 21129 Hamburg

Versteigert wird: ein Anteil am Objekt, keine abgegrenzte Einheit

Versteigerung in 37 Tagen

Verkehrswert

178.000 €

Termin

14. Dezember 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

178.000€

Im Vergleich: 66 % unter dem mittleren Verkehrswert der 14 Häuser, die aktuell in Hamburg versteigert werden (528.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
89.000124.600

Im ersten Termin: Unter 89.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 124.600 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

14. Dezember 2026 · 09:00 Uhr

Amtsgericht

Hamburg-Harburg

Versteigerungsort

Bleicherweg 1, 21073 Hamburg

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

616 K 4-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 7. Dezember 2026

  • 17.800 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Montag, 14. Dezember 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Hamburg-Harburg
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Hamburg · GrESt 5,5 %

Grunderwerbsteuer5,5 %6.875 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %625 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %375 €
Summe Nebenkosten7.875 €(6,3 %)

Gesamtinvestition

132.875 €

125.000 € Kaufpreis + 7.875 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung17.800 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 6.338 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienwohnhaus und Garten-/Grünlandfläche

Wohnfläche

72 m²

Preis je m²

2.472 €

Baujahr

ca. 1865

Zimmer

3

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

21129 Hamburg

Objektbeschreibung

Einfamilienhaus in der Anliegerstraße Norderkirchenweg im Hamburger Stadtteil Finkenwerder, umgeben von Wohnbebauung und mit einer rückwärtigen Garten- und Grünlandfläche. Das Gebäude mit Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss wurde ursprünglich 1865 errichtet und 1964 sowie 1985 erweitert beziehungsweise modernisiert.

Das Erdgeschoss umfasst Wohnzimmer, Küche, WC und Windfang, das Dachgeschoss zwei Zimmer und einen Flur. Von außen war das Gebäude im Dezember 2025 nicht genutzt (Leerstand), Mietverhältnisse konnten nicht abschließend ermittelt werden.

Der Innenbereich konnte bei der Ortsbesichtigung nicht besichtigt werden, Angaben zum Innenzustand beruhen auf Annahmen. Äußerlich sind keine wertrelevanten Unterhaltungsrückstände erkennbar, die Außenanlagen bedürfen jedoch einer pflegerischen Überarbeitung.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 1 Befund aus dem Gutachten
  • Wertermittlung: Sachwert
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Grundstücksanteil und 2 mehr
  • 5 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

616 K 4-25: Einfamilienwohnhaus und Garten-/Grünlandfläche in Hamburg

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauzustand

Normal

Der Gutachter stuft das Gebäude als normal unterhalten ein, stützt dies aber auf Annahmen, weil der Innenbereich nicht besichtigt werden konnte.

Bauweise

Freistehendes Einfamilienhaus in Massivbauweise mit Fundamenten aus Stahlbeton. Im straßenseitigen Bereich ist das Dach als Walmdach mit Dachziegeln aus Beton gedeckt, der übrige Teil als Pultdach. Die Fenster haben Kunststoff- oder Holzrahmen mit Zweischeibenverglasung.

Befunde des Gutachters · 1 Befund

  • Außenanlagen

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.