Flurstraße 8, 54668 Ernzen, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
119.000 €
Termin
19. November 2026
11:00 Uhr
119.000€
Im Vergleich: 30 % unter dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 59.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 83.300 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
19. November 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bitburg, Saal 128
Aktenzeichen
0010 K K 0045/2025
Nächste Schritte
Donnerstag, 12. November 2026
Donnerstag, 19. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
87.814 €
83.000 € Kaufpreis + 4.814 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.208 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus mit Garage/Remise
Ort
54668 Ernzen
Grundbucheintragung:
-
Eingetragen im Grundbuch von Ernzen
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Ernzen | Flur 6 Nr. 40 | Gebäude- und Freifläche Flurstraße 8 | 158 | 1289 BV 1 |
-
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): - Einfamilienhaus, zweigeschossig, nicht unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, einseitig angebaut - Wohnfläche beträgt rd. 167 m² - Überbau von ca. 1,50 m² auf Flurstück 39 - mit Garage/Remise - 2 Stellplatz/Stellplatz - nur Außenbesichtigung;
Verkehrswert: · 119.000,00 €
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.