Herresthal 31b, 54294 Trier, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
379.000 €
Termin
9. Dezember 2026
10:30 Uhr
379.000€
Im Vergleich: 272 % über dem mittleren Verkehrswert der 24 Eigentumswohnungen, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (102.000 €).
Im ersten Termin: Unter 189.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 265.300 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
9. Dezember 2026 · 10:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Trier, Justizstraße 2,4,6, 54290 Trier, Sitzungssaal 230
Aktenzeichen
0023 K 0102/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Mittwoch, 2. Dezember 2026
Mittwoch, 9. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
280.370 €
265.000 € Kaufpreis + 15.370 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 13.436 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
54294 Trier
Eigentumswohnung im Dachgeschoss nebst zwei Dachterassen und Sondernutzungs-
recht an einem PKW-Stellplatz, 54294 Trier Herresthal 31b
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.