Bornweg 2, 54668 Holsthum, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
215.000 €
Termin
19. November 2026
10:00 Uhr
215.000€
Im Vergleich: 26 % über dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 107.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 150.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
19. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bitburg, Saal 128
Aktenzeichen
0010 K K 0001/2024
Nächste Schritte
Donnerstag, 12. November 2026
Donnerstag, 19. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
159.758 €
151.000 € Kaufpreis + 8.758 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 7.656 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Zweifamilienwohnhaus
Ort
54668 Holsthum
Grundbucheintragung:
-
Eingetragen im Grundbuch von Holsthum
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Holsthum | Flur 4 Nr. 117 | Gebäude- und Freifläche Bornweg 2 | 208 | 1333 BV 1 |
-
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Freistehendes Zweifamilienwohnhaus, Erd-, Obergeschoss, ausgebautes Dachgeschoss, nicht unterkellert
Achtung: Nur Außenbesichtigung;
Verkehrswert: · 215.000,00 €
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.