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Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

Goethestraße 11, 33378 Rheda, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 33 Tagen

Verkehrswert

276.000 €

Termin

10. Dezember 2026

08:30 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

276.000€

Im Vergleich: etwa so hoch wie der mittlere Verkehrswert der 297 Häuser, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (282.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
138.000193.200

Im ersten Termin: Unter 138.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 193.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

10. Dezember 2026 · 08:30 Uhr

Versteigerungsort

Sitzungssaal E 4 - 05, Ostenstr. 3, 33378 Rheda-Wiedenbrück

Aktenzeichen

0001 K 0009/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 3. Dezember 2026

  • 27.600 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Donnerstag, 10. Dezember 2026

  • 08:30 Uhr
  • Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %12.545 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %965 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %579 €
Summe Nebenkosten14.089 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

207.089 €

193.000 € Kaufpreis + 14.089 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung27.600 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 9.785 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Wohnfläche

129,18 m²

Preis je m²

2.137 €

Grundstücksfläche

727 m²

Baujahr

1954

Ort

33378 Rheda

Objektbeschreibung

Eingeschossiges Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in mittlerer Wohnlage von Rheda, rund 600 m vom Ortszentrum und 700 m vom Bahnhof entfernt. Das Haus mit voll ausgebautem Dachgeschoss, Satteldach und Vollkeller wurde 1954 auf einem 727 m² großen Grundstück errichtet und wird durch eine Garage für zwei Autos mit Anbauten ergänzt.

Das Erdgeschoss und das Dachgeschoss verfügen jeweils über Wohnzimmer, Küche, Bad, Kinderzimmer und Schlafzimmer. Zum Besichtigungszeitpunkt war das Objekt soweit ersichtlich von Mietern bewohnt, Angaben zu Mieten liegen nicht vor.

Eine Innenbesichtigung war nicht möglich, daher beruht der Zustand auf dem äußeren Eindruck: erhebliche Schäden am Außenputz, eine beschädigte Verglasung der Haustür und ein mittlerer Unterhaltungsstau. Der Käufer trägt das Risiko der unbekannten Innenräume, erhält dafür aber ein Haus mit Garage und viel Platz.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 4 Befunde aus dem Gutachten
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 3 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 3 mehr
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Laut Sachverständigengutachten handelt es sich um ein eingeschossiges, voll unterkellertes Einfamilienhaus, Baujahr: 1954, Wohnfläche: 129,18 qm.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massivbau aus Mauerwerk, voll unterkellert. Satteldach mit Tondachpfannen. Kunststofffenster, doppelt verglast.

Befunde des Gutachters · 4 Befunde

  • Fassade
  • Innenausbau
  • Dach
  • Außenanlagen

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.