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Einfamilienhaus im Kulturdenkmal

Oberdorf 10, 65599 Thalheim, Hessen

Versteigerung in 20 Tagen

Verkehrswert

32.750 €

Termin

27. November 2026

09:30 Uhr

Verkehrswert

32.750€

Im Vergleich: 86 % unter dem mittleren Verkehrswert der 101 Häuser, die aktuell in Hessen versteigert werden (238.040 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
16.37522.925

Im ersten Termin: Unter 16.375 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 22.925 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

27. November 2026 · 09:30 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Walderdorffstr. 12, B 11

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

0010 K 0036/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 20. November 2026

  • 3.275 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Freitag, 27. November 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Limburg a. d. Lahn in Hessen
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

4 weitere Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Hessen · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %1.380 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %115 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %69 €
Summe Nebenkosten1.564 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

24.564 €

23.000 € Kaufpreis + 1.564 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung3.275 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.166 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Grundstücksfläche

255 m²

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

65599 Thalheim

Objektbeschreibung

Das Wohnhaus Oberdorf 10 ist fest mit dem Fachwerkhaus Oberdorf 8 verbunden und steht wie dieses als Kulturdenkmal im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen. Auf der Rückseite ist ein später angebauter Anbau vorhanden, der über Glasbausteine belichtet wird.

Laut Auskunft des Sohnes ist das Haus seit mehreren Jahren nicht mehr bewohnt. Ein Zutritt war nicht möglich, weil das Schloss ausgetauscht worden war. Deshalb wurde das Haus nur von außen pauschal geschätzt.

Das Gutachten beschreibt das Haus als absolut desolat: Die Treppe ins Obergeschoss ist eingebrochen, das Dach auf der Rückseite ist beschädigt und notdürftig mit einer Plane abgedeckt.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 5 Befunde aus dem Gutachten, 3 davon als schwer eingestuft
  • 3 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 2 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

(ortsgerichtliche Schätzung):

Das Grundstück hat eine Größe von 255 m2. Der Bodenrichtwert liegt bei 50 €/m2. Da keine Gründe für eine Abweichung vom Bodenrichtwert vorliegen, wurde dieser Wert zugrunde gelegt, sodass sich ein Schätzwert für das Grundstück von 12.750 € ergibt.

Das darauf befindliche Wohnhaus ist fest verbunden mit einem Fachwerkhaus (Oberdorf 8), das zwischenzeitlich saniert wurde. Beide Häuser sind Kulturdenkmäler nach § 2 Abs 1 und sind im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Der zu beurteilende Gebäudeteil oder Haus Nr. 10 ist in einem absolut desolaten Zustand. Schon die Außenanlage ist sehr ungepflegt und mit Müll überzogen. Ein Zugang zum Haus war nicht möglich, da das Schloss ausgetauscht worden war und der anwesende Sohn die Haustür nicht aufschließen konnte.

Bei einem Blick durch ein beschädigtes Türfenster war festzustellen, dass der Flur mit Müll übersät war. Die in den ersten Stock führende Treppe war regelrecht eingebrochen und allem Anschein nach nicht mehr begehbar. Laut Auskunft des Sohnes ist das Haus seit mehreren Jahren nicht mehr bewohnt. Außerdem sei bei seinem letzten länger zurückliegenden Besuch die Decke des Bades runtergekommen. Ursache könnte ein größerer Schaden am Dach auf der Rückseite des Hauses sein. Dieser Teil wurde auch zum Schutz des Nachbarhauses wegen erheblichen Nässeeintrages notdürftig mit einer Plane abgedeckt.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Auf der Rückseite ist ein später angebauter Anbau vorhanden, der über Glasbausteine belichtet wird.

Befunde des Gutachters · 5 Befunde

  • Innenausbau (2)
  • Dach
  • Sanitär
  • Außenanlagen

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.