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Einfamilienhaus im Altortbereich

Zenettistraße 23, 89415 Lauingen, Bayern

Versteigerung in 40 Tagen

Verkehrswert

160.000 €

Termin

18. Dezember 2026

11:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

160.000€

Im Vergleich: 53 % unter dem mittleren Verkehrswert der 100 Häuser, die aktuell in Bayern versteigert werden (344.050 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
80.000112.000

Im ersten Termin: Unter 80.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 112.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

18. Dezember 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

E 109, Sitzungssaal Amtsgericht Nördlingen, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen

Aktenzeichen

K 0005/2026

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 11. Dezember 2026

  • 16.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Freitag, 18. Dezember 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Nördlingen in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Bayern · GrESt 3,5 %

Grunderwerbsteuer3,5 %3.920 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %560 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %336 €
Summe Nebenkosten4.816 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

116.816 €

112.000 € Kaufpreis + 4.816 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung16.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.678 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Wohnfläche

100 m²

Preis je m²

1.600 €

Grundstücksfläche

100 m²

Zimmer

4

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

89415 Lauingen

Objektbeschreibung

Einfamilienhaus im Altortbereich von Lauingen (Donau) in mittlerer Wohnlage, überwiegend von Wohnnutzung geprägt. Das zweigeschossige Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss ist nicht unterkellert.

Das Erdgeschoss umfasst ein Zimmer und die Küche, das Obergeschoss zwei Zimmer und ein Bad, das Dachgeschoss ein weiteres Zimmer. Das Gebäude ist nicht vermietet und steht leer.

Die Ausstattung wird als mittel beurteilt, Putzrisse an der Fassade sind festgestellt. Der Gutachter weist darauf hin, dass Dach, Fassade und erdberührte Bauteile baujahresbedingt nicht mehr dem heutigen Wärmeschutz genügen.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 2 Befunde aus dem Gutachten
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 2 mehr
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss; ohne Unterkelle-

rung. Rd. 100 qm Wohnfläche. Unbekanntes Baujahr. Das Grundstück liegt in einem kartierten Bereich der bekannten Bodendenkmäler nach Art. 1 Abs. 4 und Art. 2 BayDSchG (Denkmalliste) und innerhalb des Ensembles Altstadt Lauingen.;

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Zweigeschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, nicht unterkellert. Vermutlich Massivbauweise mit Putzfassade und Satteldach mit Dachziegeln aus Beton. Kunststofffenster, doppelt verglast, überwiegend mit Rollläden.

Befunde des Gutachters · 2 Befunde

  • Fassade (2)

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.