Hauptstraße 41, 66999 Hinterweidenthal, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
105.000 €
Termin
4. Dezember 2026
10:00 Uhr
105.000€
Im Vergleich: 38 % unter dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 52.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 73.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
4. Dezember 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Pirmasens, Saal 235
Aktenzeichen
0003 K 0037/2024
Nächste Schritte
Freitag, 27. November 2026
Freitag, 4. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
78.292 €
74.000 € Kaufpreis + 4.292 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.752 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
66999 Hinterweidenthal
mit einem zweigeschossigen Einfamilienwohnhaus und Doppelgarage bebautes Grundstück; das Objekt ist gemäß Liste der Kulturdenkmäler in Hinterweidenthal (Stand 31.08.2023) als Einzeldenkmal gelistet; Baujahr gemäß vorgenanntem Eintrag 1707; Wohnfläche ca. 150 m²; der bauliche Zustand ist soweit von außen erkennbar durchschnittlich; das Objekt konnte von dem Sachverständigen nur von außen besichtigt werden;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.