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Sonstiges in Wilgartswiesen

Hinterhörschel u. a., Wilgartswiesen, Rheinland-Pfalz

Versteigerung in 70 Tagen

Verkehrswert

11.087 €

Termin

15. Januar 2027

09:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

11.087€

Wertgrenzen
50 %70 %
5.5447.761

Im ersten Termin: Unter 5.544 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 7.761 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

15. Januar 2027 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Pirmasens, Saal 235

Aktenzeichen

0002 K 0063/2023

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 8. Januar 2027

  • 1.109 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Freitag, 15. Januar 2027

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Pirmasens in Rheinland-Pfalz
Kaufpreiszahlung

ca. Februar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %400 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %40 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %24 €
Summe Nebenkosten464 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

8.464 €

8.000 € Kaufpreis + 464 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung1.109 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 406 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Keine Angabe

Ort

Wilgartswiesen

Amtliche Objektbeschreibung

24 unbebaute Grundstücke (Wald, Ackerland, Landwirtschaftsflächen) in der Gemarkung Wilgartswiesen;

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.