Karinstraße 8, 49828 Neuenhaus, Niedersachsen
Verkehrswert
207.000 €
Termin
9. November 2026
10:00 Uhr
207.000€
Im Vergleich: 8 % über dem mittleren Verkehrswert der 89 Häuser, die aktuell in Niedersachsen versteigert werden (191.000 €).
Im ersten Termin: Unter 103.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 144.900 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
9. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Raum: 41
Aktenzeichen
0007 K 0016/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Montag, 2. November 2026
Montag, 9. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Niedersachsen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
153.410 €
145.000 € Kaufpreis + 8.410 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 7.352 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
49828 Neuenhaus
Einfamilienhaus - geschlossener Rohbau - mit Erdgeschoss, Obergeschoss. Nicht unterkellert. Dachgeschoss nicht zur Wohnfläche ausbaubar.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.
Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.