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Einfamilienhaus in Warburg

Im Dorning 16, 34414 Warburg, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung Heute um 09:00 Uhr

Verkehrswert

285.000 €

Termin

6. November 2026

09:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

285.000€

Im Vergleich: etwa so hoch wie der mittlere Verkehrswert der 120 Häuser, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (285.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
142.500199.500

Im ersten Termin: Unter 142.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 199.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

6. November 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Warburg, Hauptgebäude, Puhlplatz 1, 34414 Warburg, Etage 1, Sitzungssaal 24

Aktenzeichen

0052 K 0005/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 30. Oktober 2026

  • 28.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
VersteigerungHeute

Freitag, 6. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Warburg in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %13.000 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.000 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %600 €
Summe Nebenkosten14.600 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

214.600 €

200.000 € Kaufpreis + 14.600 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung28.500 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 10.140 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

34414 Warburg

Amtliche Objektbeschreibung

Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Versteigerungsobjekt um ein freistehendes Einfamilienhaus, bestehend aus einem Altbau (Baujahr 1958) sowie einem modernen zweigeschossigen Flachdach-Anbau (Baugenehmigung 2019). Das Gebäude verfügt über eine Vollunterkellerung (Altbau), ein Erdgeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss im Altbau sowie ein Obergeschoss im Anbau. Ebenfalls mit dem Anbau errichtet wurde ein Carport mit Abstellraum.

Die Erdgeschoss-Wohnung umfasst knapp 110 m² Wohnfläche inkl. anteiliger Terrassenfläche und ist modern ausgebaut mit offener Küche/Essbereich, Wohn- und Arbeitszimmern, Bad und Hauswirtschaftsraum. Die Dachgeschoss-Wohnung umfasst rd. 67 m² Wohnfläche mit Schlafraum, zwei Kinderzimmern, Bad und Balkon (zu ¼). Die Grundrisse zeigen den Anbauten geschuldet tlw. Durchgangsräume, bieten aber insgesamt doch eine gut befriedigende Nutzbarkeit für eine 4 – 5 -köpfige Familie. Das Wohnhaus wurde durch die Eigentümer ab 2019 umfassend teilmodernisiert: Errichtung des Anbaus, Einbau einer Wärmepumpe, WDVS-Fassadendämmung, neue Kunststofffenster, PV-Anlage. Das Objekt weist in Teilbereichen noch einigen Restfertigstellungsbedarf auf, insbesondere im Keller sowie im Dachgeschoss des Altbaus.

Das Gartengrundstück macht einen gepflegten Eindruck. In Teilbereichen scheint auch hier noch Restfertigstellungsbedarf zu bestehen, z. B. ist das Carport und der Eingangsbereich des Wohnhauses bislang nur provisorisch mit Kiesschotter befestigt.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.

Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.