Vor dem Holze 19, 27367 Horstedt, Niedersachsen
Verkehrswert
219.000 €
Termin
29. Januar 2027
09:30 Uhr
219.000€
Im Vergleich: 15 % über dem mittleren Verkehrswert der 89 Häuser, die aktuell in Niedersachsen versteigert werden (191.000 €).
Im ersten Termin: Unter 109.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 153.300 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
29. Januar 2027 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Rotenburg (Wümme), Am Pferdemarkt 6, 27356 Rotenburg (Wümme), Raum: 1
Aktenzeichen
0003 K 0009/2025
Nächste Schritte
Freitag, 22. Januar 2027
Freitag, 29. Januar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Niedersachsen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
161.874 €
153.000 € Kaufpreis + 8.874 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 7.757 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
27367 Horstedt
Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus aus dem Baujahr 1976 bebaut.
Das Haus ist eingeschossig mit einem teilweise ausgebauten Walmdach gebaut. Nach den Bauplänen verfügt das Haus über eine Wohnfläche von 111,82 qm.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.