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Einfamilienhaus in Britz

Waldstraße 46, 16230 Britz, Brandenburg

Termin aufgehoben (15. Dezember 2026)

Das Gericht hat diesen Termin aufgehoben. Ein neuer Termin kann noch bestimmt werden, siehe amtliche Bekanntmachung.

Verkehrswert

591.000 €

Termin

15. Dezember 2026

Termin aufgehoben

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

591.000€

Im Vergleich: 122 % über dem mittleren Verkehrswert der 33 Häuser, die aktuell in Brandenburg versteigert werden (266.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
295.500413.700

Im ersten Termin: Unter 295.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 413.700 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

15. Dezember 2026 · 10:00 Uhr

Termin aufgehoben

Amtsgericht

Strausberg

Versteigerungsort

Klosterstraße 13, 15344 Strausberg

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

3 K 51-25

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Brandenburg · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %26.910 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %2.070 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.242 €
Summe Nebenkosten30.222 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

444.222 €

414.000 € Kaufpreis + 30.222 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung59.100 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 20.990 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

16230 Britz

Amtliche Objektbeschreibung

3 K 51-25: Einfamilienhaus in Britz

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.