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Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Eberswalde

Paul-Radack-Str. 3, 16225 Eberswalde, Brandenburg

Versteigerung in 4 Tagen

Termin

10. November 2026

10:30 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

Nicht verfügbar

Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.

Versteigerungstermin

10. November 2026 · 10:30 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Strausberg, Saal 1

Aktenzeichen

0003 K 0047/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 3. November 2026

  • 10 % des Verkehrswertes
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 4 Tagen

Dienstag, 10. November 2026

  • 10:30 Uhr
  • Amtsgericht Strausberg in Brandenburg
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.

Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.

Eckdaten

Objektart

Eigentumswohnung

Ort

16225 Eberswalde

Amtliche Objektbeschreibung

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) :

2-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, zweigeschossig, voll unterkellert, 2 Dachgeschosse, 4 Wohneinheiten, Bj. geschätzt 1936

Wohnfläche rd. 41 m², vermietet;

weitere Details unter: www.zvg.com

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.