Kiefernweg 4, 16225 Eberswalde, Brandenburg
Verkehrswert
78.000 €
Termin
17. November 2026
10:00 Uhr
78.000€
Im Vergleich: 71 % unter dem mittleren Verkehrswert der 33 Häuser, die aktuell in Brandenburg versteigert werden (266.000 €).
Im ersten Termin: Unter 39.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 54.600 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
17. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Strausberg, Saal 2
Aktenzeichen
0003 K 0075/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Dienstag, 10. November 2026
Dienstag, 17. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Brandenburg · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
59.015 €
55.000 € Kaufpreis + 4.015 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.789 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
16225 Eberswalde
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Bebautes Grundstück (Einfamilienhaus u.a./Abbruchsubstanz)
Bei dem Hauptgebäude handelt es sich um ein massives Wohnhaus einfachster Bauart, zum Teil ggf. noch aus den 1930er Jahren, mit diversen An- und Umbauten vor bzw. nach 1990. Augenscheinlich besteht keine Wertigkeit im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, es wird von Abbruch/Freilegung ausgegangen. Auf dem Wohngrundstück befinden sich zudem diverse Entsorgungssubstanz sowie untergeordnete Nebengebäude, Überdachungen u.ä., ebenfalls ohne Wertigkeit im gewöhnlichen Geschäftsverkehr.
weitere Details unter www.ZVG.com
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.