Thierbacher Dorfstr. 18, 06721 Thierbach, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
150.000 €
Termin
16. November 2026
10:00 Uhr
150.000€
Im Vergleich: 129 % über dem mittleren Verkehrswert der 34 Häuser, die aktuell in Sachsen-Anhalt versteigert werden (65.500 €).
Im ersten Termin: Unter 75.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 105.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
16. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Zeitz Saal 308
Aktenzeichen
0005 K 0016/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Montag, 9. November 2026
Montag, 16. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
111.090 €
105.000 € Kaufpreis + 6.090 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.324 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
06721 Thierbach
Einfamilienhausgrundstück mit freistehendem, nicht unterkellertem, zweigeschossigem Wohnhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss; BJ vermutlich um 1900 als Stallgebäude, vollständiger Um- und Ausbau zu Wohnzwecken um 1978 sowie überwiegende Instandsetzung/ Modernisierung vermutlich Mitte der 1990er bis Mitte der 2000er Jahre; ca. 127 qm Wohnfläche;
außerdem mit Scheune, Holzschuppen, Geräteschuppen und Grünland
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.