Stiftsberg 7, 06712 Zeitz, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
9.700 €
Termin
23. November 2026
10:30 Uhr
9.700€
Im ersten Termin: Unter 4.850 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 6.790 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
23. November 2026 · 10:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Zeitz Saal 308
Aktenzeichen
0005 K 0024/2025
Nächste Schritte
Montag, 16. November 2026
Montag, 23. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
7.406 €
7.000 € Kaufpreis + 406 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 355 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Garage
Ort
06712 Zeitz
Das Grundstück ist vollständig mit 5 aneinandergereihten Garagen bebaut, die ca. 1986 im Fremdeigentum (Gebäudeeigentum) errichtet wurden und befinden sich in einem altersgerechten Zustand. Die Nutzungs-/Pachtverträge bestehen fort. Die schadstoffhaltige Wellasbestabdeckung und der Außenputz sind verschlissen. Das Grundstück ist Bestandteil eines archäologischen Flächendenkmals der Stadt Zeit gem. § 2 Abs. 2 Ziffer 4 DenkmSchG LSA.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.