Zur Karte

Eigentumswohnung mit Gartenanteil

Heerstraße 602, 13591 Berlin

Versteigert wird: eine einzelne Wohnung im Gebäude

Versteigerung in 19 Tagen

Verkehrswert

230.000 €

Termin

26. November 2026

10:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

230.000€

Im Vergleich: 39 % unter dem mittleren Verkehrswert der 56 Eigentumswohnungen, die aktuell in Berlin versteigert werden (377.500 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
115.000161.000

Im ersten Termin: Unter 115.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 161.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

26. November 2026 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Spandau, Altstädter Ring 7, 13597 Berlin, Saal 140

Aktenzeichen

0030 K 0031/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 19. November 2026

  • 23.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Donnerstag, 26. November 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Spandau in Berlin
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Berlin · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %9.660 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %805 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %483 €
Summe Nebenkosten10.948 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

171.948 €

161.000 € Kaufpreis + 10.948 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung23.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.163 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Eigentumswohnung

Wohnfläche

65,47 m²

Preis je m²

3.513 €

Baujahr

1997

Zimmer

2

Ort

13591 Berlin

Objektbeschreibung

Eigentumswohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Staaken, Baujahr 1997, in einfacher Wohnlage gelegen. Die Anlage besteht aus zwei freistehenden Wohnhäusern, die im Kellergeschoss verbunden sind und über eine Tiefgarage verfügen.

Die Wohnung besteht aus zwei Zimmern, einer separaten Küche, einem innenliegenden Badezimmer und einer Eingangsdiele. Zum Sondereigentum gehören eine vorgelagerte Terrasse, eine kleine Gartenfläche, ein Kellerabstellraum und ein Tiefgaragenstellplatz. Die Wohnung gilt im Gutachten als unvermietet, eine Eigennutzung wird angenommen.

Die Wohnung war nicht zugänglich, daher sind Ausstattung und Zustand nicht beurteilt. Die Gemeinschaftsanlage wirkt insgesamt solide, am Vollwärmeschutz der Fassaden sind jedoch Verschmutzungen und Vermoosungen sichtbar.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 1 Befund aus dem Gutachten
  • Grundbuch: Blatt, Gemarkung
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • 4 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 2 weitere Fotos zum Objekt
Pro freischaltenKostenloses Konto anlegen, dann Pro 7 Tage gratis testen, danach 17,90 € im Monat.

Amtliche Objektbeschreibung

(keine Gewähr für die Richtigkeit):

2-Zimmer-Wohnung Am Rain 10, 13591 Berlin-Staaken. EG links. Baujahr: 1997. Wohnfläche: 65,47 m². Wohngeld mtl. 276,17 €. Gasetagenheizung. Eigennutzung als Annahme. SNR: am Abstellraum im Keller, Gartenfläche sowie PKW-Stellplatz. Keine Innenbesichtigung erfolgt.

Verkehrswert gemäß §§ 74 a, 85 a ZVG: 230.000,00 EUR

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massivbau mit Holzkonstruktionen im Dachbereich, baujahrsbedingt. Fassaden mit Vollwärmeschutz, also einer Außendämmung mit Deckschicht.

Befunde des Gutachters · 1 Befund

  • Fassade

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.