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Eigentumswohnung mit Balkon im 4. Obergeschoss

Adalbert-Stifter-Straße 35, 63477 Bischofsheim, Hessen

Versteigert wird: eine einzelne Wohnung im Gebäude

Versteigerung in 12 Tagen

Verkehrswert

130.000 €

Termin

18. November 2026

10:30 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

130.000€

Im Vergleich: 41 % unter dem mittleren Verkehrswert der 13 Eigentumswohnungen, die aktuell in Hessen versteigert werden (220.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
65.00091.000

Im ersten Termin: Unter 65.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 91.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

18. November 2026 · 10:30 Uhr

Amtsgericht

Hanau in Hessen

Versteigerungsort

Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau, Raum C 165

Aktenzeichen

0042 K 0013/2026

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 11. November 2026

  • 13.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 12 Tagen

Mittwoch, 18. November 2026

  • 10:30 Uhr
  • Amtsgericht Hanau in Hessen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Hessen · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %5.460 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %455 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %273 €
Summe Nebenkosten6.188 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

97.188 €

91.000 € Kaufpreis + 6.188 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung13.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.614 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Eigentumswohnung

Wohnfläche

62,95 m²

Preis je m²

2.065 €

Baujahr

1973

Zimmer

3

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

63477 Bischofsheim

Objektbeschreibung

Die Eigentumswohnung Nr. 411 befindet sich im 4. Obergeschoss eines fünfgeschossigen Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 1973 in Maintal-Bischofsheim. Das Gebäude mit 79 Wohneinheiten wurde in Massivbauweise errichtet und ist vollständig unterkellert. Die Wohnung verfügt über etwa 62,95 m² Wohnfläche mit drei Zimmern, Flur, Bad, Küche und Balkon nach Westen ausgerichtet. Die leicht unterdurchschnittliche Wohnlage bietet gute Verkehrsbindung mit Nähe zur Bundesautobahn A66 (ca. 1 km) und zum Bahnhof Maintal-West (ca. 1,4 km). Vollversorgung mit Geschäften und medizinischen Einrichtungen ist im unmittelbaren Umfeld vorhanden. Das Gemeinschaftseigentum wird als mittel im Unterhaltungszustand eingestuft. Die Wohnung wird eigengenutzt, ein sofortiger Besitzübergang nach Zuschlag ist möglich. Dem Sondereigentum ist ein Sondernutzungsrecht an einem Kellerraum zugeordnet.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 1 Befund aus dem Gutachten
  • Wertermittlung: Ertragswert, Liegenschaftszins
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Energieklasse, Endenergieverbrauch, Heizungstyp, Energieträger
  • 3 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 2 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

3-Zimmer-Eigentumswohnung mit Balkon im 4. Obergeschoss, ca. 62,95 qm Wohnfläche, Baujahr 1973, Sondernutzungsrecht an einem Kellerraum, Adalbert-Stifter-Str. 35.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauzustand

Normal

Das Gebäude ist altersgerecht unterhalten ohne erkennbare Substanzschäden.

Bauweise

Massivbau, vollständig unterkellert. Putzfassade, Kunststofffenster mit Doppelverglasung und Außenrollläden.

Befunde des Gutachters · 1 Befund

  • Heizung

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.