Mozartstraße 39, 66954 Pirmasens, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
40.000 €
Termin
3. Februar 2027
11:00 Uhr
40.000€
Im Vergleich: 61 % unter dem mittleren Verkehrswert der 24 Eigentumswohnungen, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (102.000 €).
Im ersten Termin: Unter 20.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 28.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
3. Februar 2027 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Pirmasens, Saal153
Aktenzeichen
0003 K 0059/2024
Nächste Schritte
Mittwoch, 27. Januar 2027
Mittwoch, 3. Februar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
29.624 €
28.000 € Kaufpreis + 1.624 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.420 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
66954 Pirmasens
Wohnung Nr. 7 im 3. OG links und den im Kellergeschoss gelegenen Abstellraum Nr. 7, Mehrfamilienhaus errichtet 1912, freistehend; rund 55 qm Wohnfläche; Zustand dem Baujahr entsprechend, vernachlässigt, baulicher Zustand befriedigend, allgemeiner Renovierungsbedarf
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.