Georgstraße 108, 27570 Geestemünde, Bremen
Verkehrswert
53.000 €
Termin
16. Dezember 2026
10:30 Uhr
53.000€
Im Vergleich: 63 % unter dem mittleren Verkehrswert der 517 Eigentumswohnungen, die aktuell in Deutschland versteigert werden (145.000 €).
Im ersten Termin: Unter 26.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 37.100 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
16. Dezember 2026 · 10:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, Saal 100
Aktenzeichen
0011 a K 0172/2011
Nächste Schritte
Mittwoch, 9. Dezember 2026
Mittwoch, 16. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Bremen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
39.146 €
37.000 € Kaufpreis + 2.146 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.876 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
27570 Geestemünde
2-Zimmer Wohnung im DG rechts mit Küche, Bad - mit rd. 63 m² Wohnfläche im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten (ohne Kfz-Stellplätze) nebst Kellerraum (ca. 5 m²). Aufgrund längerem Leerstand der Wohnung diverse Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbefall. Allgemeiner Unterhaltungsstau und Renovierungsbedarf.
Für eine Zuschlagserteilung ist die Zustimmung des Verwalters NICHT erforderlich.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.