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Ehemaliges Wirtschaftsgebäude in Bobbin

Bobbin Nr. 53, 17179 Bobbin, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 12 Tagen

Verkehrswert

16.000 €

Termin

18. November 2026

11:00 Uhr

Verkehrswert

16.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
8.00011.200

Im ersten Termin: Unter 8.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 11.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

18. November 2026 · 11:00 Uhr

Amtsgericht

Güstrow

Versteigerungsort

Franz-Parr-Platz 2a, 18273 Güstrow

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

821 K 10-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 11. November 2026

  • 1.600 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 12 Tagen

Mittwoch, 18. November 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Güstrow
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %660 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %55 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %33 €
Summe Nebenkosten748 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

11.748 €

11.000 € Kaufpreis + 748 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung1.600 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 558 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Ehemaliges Wirtschaftsgebäude

Ort

17179 Bobbin

Amtliche Objektbeschreibung

821 K 10-25: Ehemaliges Wirtschaftsgebäude in Bobbin

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.