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2-Raum-Wohnung in Gnewitz

Am Park 6, 18195 Gnewitz, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 33 Tagen

Verkehrswert

42.700 €

Termin

9. Dezember 2026

10:30 Uhr

Verkehrswert

42.700€

Im Vergleich: 65 % unter dem mittleren Verkehrswert der 295 Eigentumswohnungen, die aktuell in Deutschland versteigert werden (122.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
21.35029.890

Im ersten Termin: Unter 21.350 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 29.890 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

9. Dezember 2026 · 10:30 Uhr

Amtsgericht

Güstrow

Versteigerungsort

Franz-Parr-Platz 2a, 18273 Güstrow

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

822 K 25-26

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 2. Dezember 2026

  • 4.270 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 9. Dezember 2026

  • 10:30 Uhr
  • Amtsgericht Güstrow
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %1.800 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %150 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %90 €
Summe Nebenkosten2.040 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

32.040 €

30.000 € Kaufpreis + 2.040 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung4.270 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.521 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

2-Raum-Wohnung

Ort

18195 Gnewitz

Amtliche Objektbeschreibung

822 K 25-26: 2-Raum-Wohnung in Gnewitz

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.