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Denkmalgeschützte Villa mit Nebengebäude-Ruinen

Mühlenteich 6, 6a, 17109 Demmin, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung Heute um 09:30 Uhr

Verkehrswert

19.300 €

Termin

6. November 2026

09:30 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

19.300€

Im Vergleich: 89 % unter dem mittleren Verkehrswert der 26 Häuser, die aktuell in Mecklenburg-Vorpommern versteigert werden (183.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
9.65013.510

Im ersten Termin: Unter 9.650 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 13.510 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

6. November 2026 · 09:30 Uhr

Amtsgericht

Neubrandenburg

Versteigerungsort

Friedrich-Engels-Ring 17, 17033 Neubrandenburg

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

612 K 36-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 30. Oktober 2026

  • 1.930 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
VersteigerungHeute

Freitag, 6. November 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Neubrandenburg
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %840 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %70 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %42 €
Summe Nebenkosten952 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

14.952 €

14.000 € Kaufpreis + 952 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung1.930 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 710 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Denkmalgeschützte

Wohnfläche

306 m²

Preis je m²

63 €

Grundstücksfläche

4.566 m²

Baujahr

ca. 1855

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

17109 Demmin

Objektbeschreibung

Denkmalgeschützte ehemalige Villa im Stil des späten Klassizismus, erbaut um 1855, im Zentrum von Demmin am Mühlenteich gelegen. Auf dem 4.566 m² großen Grundstück stehen zusätzlich eine Parkfläche sowie die Ruinen einer ehemaligen Scheune, eines Kutscherhauses und einer Schlosserei.

Die Villa ist eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss und voll unterkellert, für eine mögliche künftige Nutzung wird ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung unterstellt. Das Gebäude steht seit mindestens 15 Jahren leer und ist unvermietet, ein sofortiger Eigennutzungsbezug ist wegen des Zustands ausgeschlossen.

Das Objekt weist einen ruinösen Zustand mit massiven Bauschäden durch unterlassene Instandhaltung, Vandalismus und Witterungseinwirkung auf. Für Käufer mit Interesse an Denkmalimmobilien besteht nach umfassender Sanierung erhebliches Potenzial, allerdings bei entsprechend hohem Investitionsbedarf.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 8 Befunde aus dem Gutachten, 7 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • 2 Eintragungen in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 2 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • 3 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 16 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

612 K 36-25: Denkmalgeschützte, ehemalige Villa und Ruinen mehrerer Nebengebäude in Demmin

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauzustand

Schlecht

Das Gebäude weist erheblichen Unterhaltungsstau auf und ist bis auf die Wände fast vollständig entkernt, die Decken fehlen überwiegend.

Befunde des Gutachters · 8 Befunde

  • Außenanlagen (3)
  • Fassade (2)
  • Innenausbau (2)
  • Dach

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.