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Trauerhalle mit Nebengebäuden in Lüssow

Friedhofsweg 1e, 18276 Lüssow, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 5 Tagen

Verkehrswert

29.600 €

Termin

11. November 2026

09:30 Uhr

Verkehrswert

29.600€

Wertgrenzen
50 %70 %
14.80020.720

Im ersten Termin: Unter 14.800 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 20.720 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

11. November 2026 · 09:30 Uhr

Amtsgericht

Güstrow

Versteigerungsort

Franz-Parr-Platz 2a, 18273 Güstrow

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

822 K 14-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 4. November 2026

  • 2.960 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 5 Tagen

Mittwoch, 11. November 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Güstrow
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %1.260 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %105 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %63 €
Summe Nebenkosten1.428 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

22.428 €

21.000 € Kaufpreis + 1.428 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung2.960 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.065 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Trauerhalle mit Nebengebäuden

Ort

18276 Lüssow

Amtliche Objektbeschreibung

822 K 14-25: Trauerhalle mit Nebengebäuden in Lüssow

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.