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Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden

Dorfstraße 80a, 17091 Groß Teetzleben, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 14 Tagen

Verkehrswert

95.000 €

Termin

20. November 2026

09:30 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

95.000€

Im Vergleich: 48 % unter dem mittleren Verkehrswert der 26 Häuser, die aktuell in Mecklenburg-Vorpommern versteigert werden (183.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
47.50066.500

Im ersten Termin: Unter 47.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 66.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

20. November 2026 · 09:30 Uhr

Amtsgericht

Neubrandenburg

Versteigerungsort

Friedrich-Engels-Ring 17, 17033 Neubrandenburg

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

613 K 30-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 13. November 2026

  • 9.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 14 Tagen

Freitag, 20. November 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Neubrandenburg
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %4.020 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %335 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %201 €
Summe Nebenkosten4.556 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

71.556 €

67.000 € Kaufpreis + 4.556 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung9.500 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.397 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienwohnhaus (Doppelhaushälfte) mit Nebengebäuden

Wohnfläche

90 m²

Preis je m²

1.056 €

Grundstücksfläche

4.070 m²

Baujahr

1937

Zimmer

4

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

17091 Groß Teetzleben

Objektbeschreibung

Eingeschossige Doppelhaushälfte mit ausgebautem Dachgeschoss am südwestlichen Ortsrand von Groß Teetzleben. Das Gebäude stammt von 1937 und wurde 2005 umfassend saniert und modernisiert. Das Grundstück umfasst 4.070 m² mit 815 m² bebauter Fläche und 3.255 m² Ackerfläche.

Das Erdgeschoss bietet Diele, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad und Küche mit angebauter Terrasse. Das Dachgeschoss verfügt über zwei Kinderzimmer und eine Kammer. Der Carport ist am westlichen Giebel angebaut. Ein massiver Schuppen befindet sich ebenfalls auf dem Grundstück.

Aufgrund unterlassener Instandhaltung in den letzten zehn Jahren besteht erheblicher Renovierungsstau. Insbesondere Küche und Bad sind überdurchschnittlich verwohnt. Im Schlafzimmer wurden aufsteigende Feuchtigkeit mit Schwarzschimmelbildung festgestellt. Das Objekt verfügt nicht über eine eigenständige Heizungsanlage, die Beheizung erfolgt über die Ölheizung der benachbarten Doppelhaushälfte.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 3 Befunde aus dem Gutachten, 2 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 1 mehr
  • 18 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

613 K 30-25: Einfamilienwohnhaus (Doppelhaushälfte) mit Nebengebäuden in Groß Teetzleben

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Satteldach mit Holzkonstruktion und Tondachziegeln. Moderne Kunststofffenster mit thermischer Verglasung und Außenjalousien.

Befunde des Gutachters · 3 Befunde

  • Keller
  • Heizung
  • Innenausbau

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.