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1/2 Anteil an ehemaliger Gaststätte mit Nebengebäude

Hauptstraße 37, 74744 Ahorn-Berolzheim, Baden-Württemberg

Versteigert wird: ein Anteil am Objekt, keine abgegrenzte Einheit

Versteigerung in 7 Tagen

Verkehrswert

53.000 €

Termin

13. November 2026

09:30 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

53.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
26.50037.100

Im ersten Termin: Unter 26.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 37.100 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

13. November 2026 · 09:30 Uhr

Versteigerungsort

Schmiederstraße 22, 97941 Tauberbischofsheim

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

2 K 5-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 6. November 2026

  • 5.300 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 7 Tagen

Freitag, 13. November 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Tauberbischofsheim
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %1.850 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %185 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %111 €
Summe Nebenkosten2.146 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

39.146 €

37.000 € Kaufpreis + 2.146 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung5.300 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.876 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

1/2 Anteil an einer ehem. Gaststätte mit Nebengebäude

Grundstücksfläche

1.095 m²

Baujahr

1960

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

74744 Ahorn-Berolzheim

Objektbeschreibung

1/2 Eigentumsanteil an einem Grundstück in der Ortsmitte von Berolzheim, bebaut mit einer ehemaligen Gaststätte und einem Nebengebäude (ehemaliges Schlachthaus). Das Hauptgebäude ist viergeschossig mit Kellergeschoss, Erdgeschoss (ehemals Gastronomie), Obergeschoss mit Zimmern und ausgebautem Dachgeschoss, die innenliegende Treppen erschließen. Das Nebengebäude ist zweigeschossig.

Das Grundstück hat eine Fläche von 1.095 m², wobei die Gesamtnutzfläche 428 m² beträgt. Das Anwesen liegt unmittelbar an der Ortsdurchgangsstraße und ist gut erschlossen, der Anschluss zur Bundesautobahn A81 ist in etwa 1 km erreichbar. Die Gemeinde Ahorn ist in ca. 4 km Entfernung über die Landstraße 514 zu erreichen.

Das Gebäude weist erheblichen Reparaturrückstau auf: Die Dachdeckung stammt aus den 1960er Jahren oder älter, Fenster sind überwiegend im Original-Zustand, und die Heizanlage ist veraltet. Das Objekt steht augenscheinlich seit längerer Zeit leer. Der Grundstückszustand wird als unterdurchschnittlich bewertet.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 6 Befunde aus dem Gutachten, 1 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • 5 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 3 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

2 K 5-24: 1/2 Anteil an einer ehem. Gaststätte mit Nebengebäude in Ahorn-Berolzheim

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massivbau mit Bruchsteinmauerwerk im Keller. Geneigtes Holzdach mit alter Ziegeleindeckung, ohne Wärmedämmung. Vollständig unterkellert.

Befunde des Gutachters · 6 Befunde

  • Dach
  • Innenausbau
  • Elektro
  • Sanitär
  • Heizung
  • Fassade

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.