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Einfamilienwohnhaus nebst Scheunengebäude in Öhringen

Karlsvorstadt 35, 74613 Öhringen, Baden-Württemberg

Versteigerung in 7 Tagen

Verkehrswert

635.000 €

Termin

13. November 2026

08:30 Uhr

Verkehrswert

635.000€

Im Vergleich: 56 % über dem mittleren Verkehrswert der 21 Häuser, die aktuell in Baden-Württemberg versteigert werden (407.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
317.500444.500

Im ersten Termin: Unter 317.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 444.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

13. November 2026 · 08:30 Uhr

Amtsgericht

Schwäbisch Hall

Versteigerungsort

Unterlimpurger Straße 8, 74523 Schwäbisch Hall

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

2 K 27-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 6. November 2026

  • 63.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 7 Tagen

Freitag, 13. November 2026

  • 08:30 Uhr
  • Amtsgericht Schwäbisch Hall
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %22.250 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %2.225 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.335 €
Summe Nebenkosten25.810 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

470.810 €

445.000 € Kaufpreis + 25.810 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung63.500 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 22.562 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienwohnhaus nebst Scheunengebäude

Ort

74613 Öhringen

Amtliche Objektbeschreibung

2 K 27-24: Einfamilienwohnhaus nebst Scheunengebäude in Öhringen

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.