Flaischlenstraße 8, 13129 Weißensee, Berlin
Verkehrswert
500.000 €
Termin
12. November 2026
10:30 Uhr
Teilungsversteigerung
Dieses Verfahren dient der Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft. Mehrere Parteien sind Miteigentümer und bieten gegeneinander.
500.000€
Im Vergleich: 140 % über dem mittleren Verkehrswert der 629 Häuser, die aktuell in Deutschland versteigert werden (207.930 €).
Im ersten Termin: Unter 250.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 350.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
12. November 2026 · 10:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Pankow/Weißensee, Parkstr. 71, 13086 Berlin
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
0038 K 0035/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Donnerstag, 5. November 2026
Donnerstag, 12. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Berlin · GrESt 6,0 %
Gesamtinvestition
373.800 €
350.000 € Kaufpreis + 23.800 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 17.745 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Wohnfläche
118,32 m²
Preis je m²
4.226 €
Grundstücksfläche
456 m²
Baujahr
2005
Zimmer
4
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
13129 Weißensee
Freistehendes 1½-geschossiges Einfamilienhaus aus dem Jahr 2005 in Berlin-Blankenburg im Bezirk Pankow, gelegen an einer untergeordneten Quartierstraße mit dezentraler Stadtrandlage und mittlerer Wohnlage laut Mietspiegel-Straßenverzeichnis. Das nicht unterkellerte, massiv errichtete Haus mit zu Wohnzwecken ausgebautem Krüppelwalmdach und teilausgebautem Spitzboden steht auf einem 456 m² großen Reihengrundstück, ergänzt durch eine separate Stahlbeton-Fertiggarage für einen Pkw.
Das Erdgeschoss ist mit offenem Wohn-, Ess- und Küchenbereich, einem Duschbadezimmer als Gäste-Toilette sowie einem Hauswirtschaftsraum großzügig ausgelegt, während im Dachgeschoss zwei Kinderzimmer, ein Elternschlafzimmer und ein weiteres Badezimmer untergebracht sind. Das Grundstück wird von der Miteigentümerin eigengenutzt, ein Mietertrag wird derzeit nicht erzielt.
Der Unterhaltungszustand ist insgesamt zufriedenstellend, wobei die auf dem Dach verbauten Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen nicht mehr funktionsfähig sind und die Garagenzufahrt noch befestigt werden muss. Für Fertigstellungs- und Instandsetzungsarbeiten wurde im Verkehrswert ein Kostenvolumen von rund 30.000 Euro berücksichtigt.
Auctia Pro
Nach dem vorliegenden Verkehrswertgutachten (Stichtag 12.03.2026) ist das Grundstück mit einem freistehenden, nicht unterkellerten 1½-geschossigen zeitgerecht ausgestatteten Einfamilienhaus aus dem Jahre 2005 mit zu Wohnzwecken ausgebautem Krüppelwalmdach bebaut. Das Gebäude verfügt über 4 Zimmer, Küche, Diele, Flur, Wannen-Badezimmer, Dusch-Badezimmer als Gäste-Toilette und Hausanschluss- bzw. Hauswirtschaftsraum sowie eine als Veranda umbaute Gartenterrasse nebst separater PKW-Einzelgarage als Stahlbeton-Fertiggarage. Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 118,32 m². Weiterhin befinden sich zwei Holzschuppen auf dem Grundstück. Das Grundstück wird von der Miteigentümerin bewohnt.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Bauzustand
Normal
Der Unterhaltungszustand des Einfamilienhauses und der Garage ist laut Gutachter zufriedenstellend, ohne gravierende Substanzschäden.
Bauweise
Massivbau mit gedämmten Außenwänden mit Betonkern, nicht unterkellert. Krüppelwalmdach mit Dachziegeln aus Beton, etwa 45 Grad Neigung. Kunststofffenster doppelt verglast, Rollläden überwiegend elektrisch bedienbar.
Befunde des Gutachters · 6 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.