Dorfstraße 9, 04758 Terpitz, Sachsen
Verkehrswert
172.000 €
Termin
11. November 2026
10:00 Uhr
172.000€
Im ersten Termin: Unter 86.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 120.400 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
11. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Saal 101, 1. OG, Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig
Aktenzeichen
0467 K 0247/2023
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Mittwoch, 4. November 2026
Mittwoch, 11. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen · GrESt 5,5 %
Gesamtinvestition
127.560 €
120.000 € Kaufpreis + 7.560 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 6.084 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
zweigeschossiges Wohn-/Stallgebäude
Ort
04758 Terpitz
zweigeschossiges Wohn-/Stallgebäude eines ehem. Dreiseitenhof mit Nebengebäude (Scheune), Baujahr: 1878, um 1992 weitgehend saniert, gepflegter Zustand, Wohnfläche: ca. 191 qm, zzgl. Nutzfläche: ca. 184 qm; fehlende Innenbesichtigung durch Sachverständigen im Verkehrswert durch Abschlag berücksichtigt
Gutachten Download unter www.zvsachsen.de
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.