Im Wiesengrund 2, 95100 Erkersreuth, Bayern
Verkehrswert
365.000 €
Termin
10. November 2026
13:00 Uhr
365.000€
Im Vergleich: etwa so hoch wie der mittlere Verkehrswert der 54 Häuser, die aktuell in Bayern versteigert werden (365.000 €).
Im ersten Termin: Unter 182.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 255.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
10. November 2026 · 13:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012, Berliner Platz 1, 95030 Hof
Aktenzeichen
K 0004/2026
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Dienstag, 3. November 2026
Dienstag, 10. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Bayern · GrESt 3,5 %
Gesamtinvestition
265.965 €
255.000 € Kaufpreis + 10.965 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 12.929 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Zweifamilienhaus mit Doppelgarage
Ort
95100 Erkersreuth
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Erkersreuth
| Gemarkung | Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | Hektar | Blatt |
|---|---|---|---|---|---|
| Erkersreuth | 591/16 | Gebäude- und Freifläche | Im Wiesengrund 2 | 0,1091 | 923 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Zweifamilienhaus mit Doppelgarage
Der Versteigerungsvermerk ist am 22.01.2026 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.
Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.
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