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Sanierungsbedürftige Doppelhaushälfte mit Garage

Klingelbrunnenstraße 10, 95659 Arzberg, Bayern

Versteigerung in 10 Tagen

Verkehrswert

36.000 €

Termin

16. November 2026

10:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

36.000€

Im Vergleich: 90 % unter dem mittleren Verkehrswert der 54 Häuser, die aktuell in Bayern versteigert werden (365.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
18.00025.200

Im ersten Termin: Unter 18.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 25.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

16. November 2026 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Hof in Bayern

Versteigerungsort

Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012

Aktenzeichen

K 0018/2026

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 9. November 2026

  • 3.600 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 10 Tagen

Montag, 16. November 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Hof in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Bayern · GrESt 3,5 %

Grunderwerbsteuer3,5 %875 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %125 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %75 €
Summe Nebenkosten1.075 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

26.075 €

25.000 € Kaufpreis + 1.075 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung3.600 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.268 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Doppelhaushälfte mit Garage

Grundstücksfläche

336 m²

Baujahr

1930

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

95659 Arzberg

Objektbeschreibung

Doppelhaushälfte mit Garage in 95659 Arzberg, Klingelbrunnenstraße 10, am Rande des Wohngebiets und in direkter Nähe zum Bahnhof gelegen. Das Gebäude wurde nach Schätzung des Sachverständigen um 1930 errichtet, 1968 folgte ein Dachgeschossausbau, 1971 kam die Garage hinzu, das Grundstück ist stark nach Norden geneigt.

Da keine Innenbesichtigung ermöglicht wurde, liegen zur Raumaufteilung nur eingeschränkte Angaben vor, im Dachgeschoss befinden sich zwei Zimmer sowie ein Flur mit Treppenaufgang. Das Objekt wird laut Gutachten augenscheinlich von der Miteigentümerin selbst wohnlich genutzt.

Der äußere Eindruck zeigt einen stark sanierungs- und modernisierungsbedürftigen Zustand mit Putz- und Mauerwerksschäden, Fliesen- und Fensterschäden sowie einer schadhaften Bitumeneindeckung der Garage. Für Käufer mit Sanierungsbereitschaft bietet die Lage am Bahnhof und die vorhandene Bausubstanz dennoch ein Entwicklungspotenzial.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 11 Befunde aus dem Gutachten, 3 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 2 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 4 mehr
  • 20 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Arzberg

GemarkungFlurstückWirtschaftsart u. LageAnschriftHektarBlatt
Arzberg588/25Gebäude- und FreiflächeKlingelbrunnenstraße 100,03363817

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Doppelhaushälfte mit Garage;

Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:

Frau Groß, Tel. 030/3407-3145

Der Versteigerungsvermerk ist am 11.03.2026 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massivbau mit gemauerten Kellerwänden, Geschossdecken aus Holzbalken. Walmdach mit Gauben und Dachziegeln aus Beton. Kunststofffenster doppelt verglast, teils mit Außenrollo.

Befunde des Gutachters · 11 Befunde

  • Fassade (4)
  • Außenanlagen (3)
  • Elektro
  • Innenausbau (2)
  • Dach

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.