57334 Bad Laasphe, Nordrhein-Westfalen
Verkehrswert
173.800 €
Termin
25. November 2026
10:00 Uhr
173.800€
Im Vergleich: 39 % unter dem mittleren Verkehrswert der 120 Häuser, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (285.000 €).
Im ersten Termin: Unter 86.900 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 121.660 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
25. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bad Berleburg, Hauptgebäude, Im Herrengarten 5, 57319 Bad Berleburg, Sitzungssaal 1
Aktenzeichen
0017 K 0006/2024
Nächste Schritte
Mittwoch, 18. November 2026
Mittwoch, 25. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
130.906 €
122.000 € Kaufpreis + 8.906 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 6.185 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Zweifamilienhaus
Ort
57334 Bermershausen
Es handelt sich u.a. um ein Zweifamilienhaus mit angebauter Garage, Viehstall/Scheune und Viehunterstand; Baujahr Wohnhaus ca. 1835. Daneben werden noch drei land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke versteigert.
Im Übrigen wird auf das Wertgutachten verwiesen, welches bei Gericht eingesehen werden kann; vorherige telefonische Terminabsprache (Tel.-Nr.: 02751/9253-30 oder -31) wird insoweit empfohlen.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.