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Zweifamilienhaus mit angebauter Garage in Bondorf

Öhlisbrunnenweg 8, 71149 Bondorf, Baden-Württemberg

Versteigerung in 7 Tagen

Verkehrswert

500.000 €

Termin

13. November 2026

11:00 Uhr

Verkehrswert

500.000€

Im Vergleich: 23 % über dem mittleren Verkehrswert der 21 Häuser, die aktuell in Baden-Württemberg versteigert werden (407.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
250.000350.000

Im ersten Termin: Unter 250.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 350.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

13. November 2026 · 11:00 Uhr

Amtsgericht

Stuttgart

Versteigerungsort

Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

1 K 94-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 6. November 2026

  • 50.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 7 Tagen

Freitag, 13. November 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Stuttgart
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %17.500 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.750 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.050 €
Summe Nebenkosten20.300 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

370.300 €

350.000 € Kaufpreis + 20.300 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung50.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 17.745 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Zweifamilienhaus mit angebauter Garage

Ort

71149 Bondorf

Amtliche Objektbeschreibung

1 K 94-25: Zweifamilienhaus mit angebauter Garage, Schuppen, Carport in Bondorf

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.