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2-Zimmer-Wohnung in Herrenberg

Steinbeisstraße 19, 71083 Herrenberg, Baden-Württemberg

Versteigerung in 21 Tagen

Verkehrswert

135.000 €

Termin

27. November 2026

11:00 Uhr

Verkehrswert

135.000€

Im Vergleich: 26 % unter dem mittleren Verkehrswert der 21 Eigentumswohnungen, die aktuell in Baden-Württemberg versteigert werden (182.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
67.50094.500

Im ersten Termin: Unter 67.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 94.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

27. November 2026 · 11:00 Uhr

Amtsgericht

Stuttgart

Versteigerungsort

Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

1 K 7-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 20. November 2026

  • 13.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Freitag, 27. November 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Stuttgart
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %4.750 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %475 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %285 €
Summe Nebenkosten5.510 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

100.510 €

95.000 € Kaufpreis + 5.510 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung13.500 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.817 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

2-Zimmer-Wohnung

Ort

71083 Herrenberg

Amtliche Objektbeschreibung

1 K 7-25: 2-Zimmer-Wohnung in Herrenberg

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.