Albert-Schweitzer-Straße 16, 56288 Kastellaun, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
319.000 €
Termin
10. Dezember 2026
11:00 Uhr
319.000€
Im Vergleich: 88 % über dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 159.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 223.300 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
10. Dezember 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Str. 17, Saal 2
Aktenzeichen
0035 K 0035/2024
Nächste Schritte
Donnerstag, 3. Dezember 2026
Donnerstag, 10. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
235.934 €
223.000 € Kaufpreis + 12.934 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 11.306 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Zweifamilienhaus
Ort
56288 Kastellaun
Eingetragen im Grundbuch von Kastellaun
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Kastellaun | Flur 15 Nr. 80/8 | Gebäude- und Freifläche Albert-Schweitzer-Straße 16 | 832 | 3939 BV 1 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
freistehendes, unterkellertes Zweifamilienhaus nebst ausgebautem Dachgeschoss und Doppelgarage;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.