Loreleyring 4, 56346 Heide, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
286.000 €
Termin
13. November 2026
10:00 Uhr
286.000€
Im Vergleich: 68 % über dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 143.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 200.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
13. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht St. Goar, Saal 115, Bismarckweg 3-4, 56329 St. Goar
Aktenzeichen
0001 K K 0012/2025
Nächste Schritte
Freitag, 6. November 2026
Freitag, 13. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
211.600 €
200.000 € Kaufpreis + 11.600 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 10.140 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
56346 Heide
Eingetragen im Grundbuch von Sankt Goarshausen
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Sankt Goarshausen | Flur 7 Nr. 163/222 | Gebäude- und Freifläche Loreleyring 4 | 751 | 1593 BV 1 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung bebaut. Auf dem Grundstück befindet sich ein Doppelcarport. Baujahr ca. 1992.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.