Jüdenstraße 26, 37115 Duderstadt, Niedersachsen
Verkehrswert
52.000 €
Termin
18. November 2026
10:00 Uhr
52.000€
Im Vergleich: 83 % unter dem mittleren Verkehrswert der 14 Mehrfamilienhäuser, die aktuell in Niedersachsen versteigert werden (305.000 €).
Im ersten Termin: Unter 26.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 36.400 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
18. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Duderstadt, Hinterstr. 33, 37115 Duderstadt, Raum: Saal 10
Aktenzeichen
0001 K 0010/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Mittwoch, 11. November 2026
Mittwoch, 18. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Niedersachsen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
38.088 €
36.000 € Kaufpreis + 2.088 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.825 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Mehrfamilienhaus
Ort
37115 Duderstadt
Teilunterkellertes dreigeschossiges Dreifamilienhaus mit teilausgebautem Dachgeschoss in geschlossener Bebauung und mit hofseitigem Anbau, Ursprungsbaujahr 1900, Grundmodernisierung 1978, umfassender Sanierungsstau, unterschiedliche Gebäudefassaden aus Fachwerkkonstruktion, Bestandteil einer Baudenkmalgruppe
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.