Schillerstraße 4, 27374 Visselhövede, Niedersachsen
Verkehrswert
166.000 €
Termin
14. Januar 2027
09:30 Uhr
166.000€
Im Vergleich: 13 % unter dem mittleren Verkehrswert der 89 Häuser, die aktuell in Niedersachsen versteigert werden (191.000 €).
Im ersten Termin: Unter 83.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 116.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
14. Januar 2027 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Rotenburg (Wümme), Am Pferdemarkt 6, 27356 Rotenburg (Wümme), Raum: 6
Aktenzeichen
0003 K 0001/2026
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Donnerstag, 7. Januar 2027
Donnerstag, 14. Januar 2027
ca. Februar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Niedersachsen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
122.728 €
116.000 € Kaufpreis + 6.728 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.881 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Zweifamilienhaus
Ort
27374 Visselhövede
Das Grundstück ist mit einer Doppelhaushälfte und Nebengebäude bebaut. Stellplätze und Wege sind befestigt. Der nicht überbaute und nicht befestigte Bereich des Wertermittlungsobjektes ist als Rasenfläche und Ziergarten angelegt.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.