Soltauer Straße 3, 27374 Visselhövede, Niedersachsen
Verkehrswert
147.500 €
Termin
18. Februar 2027
09:30 Uhr
147.500€
Im Vergleich: 23 % unter dem mittleren Verkehrswert der 89 Häuser, die aktuell in Niedersachsen versteigert werden (191.000 €).
Im ersten Termin: Unter 73.750 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 103.250 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
18. Februar 2027 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Rotenburg (Wümme), Am Pferdemarkt 6, 27356 Rotenburg (Wümme), Raum: 6
Aktenzeichen
0003 K 0011/2025
Nächste Schritte
Donnerstag, 11. Februar 2027
Donnerstag, 18. Februar 2027
ca. April 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Niedersachsen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
108.974 €
103.000 € Kaufpreis + 5.974 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.222 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Zweifamilienhaus
Ort
27374 Visselhövede
Das Grundstück ist mit einem Ein-bis Zweifamilienhaus und Nebengebäuden bebaut. Stellplätze und Wege sind nicht befestigt. Der nicht überbaute und nicht befestigte Bereich des Wertermittlungsobjektes ist als Rasenfläche und Ziergarten angelegt.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.