Im Wasserfeld 1, 54655 Steinborn, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
401.000 €
Termin
16. November 2026
10:00 Uhr
401.000€
Im Vergleich: 136 % über dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 200.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 280.700 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
16. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bitburg, Saal 128
Aktenzeichen
0010 K K 0057/2025
Nächste Schritte
Montag, 9. November 2026
Montag, 16. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
297.298 €
281.000 € Kaufpreis + 16.298 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 14.247 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Wohnhaus und einem Nebengebäude
Ort
54655 Steinborn
Grundbucheintragung:
-
Eingetragen im Grundbuch von Steinborn [bei Bitburg]
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Steinborn [bei Bitburg] | Flur 5 Nr. 18/1 | Erholungsfläche Gebäude- und Freifläche Im Wasserfeld 1 | 830 | 579 BV 1 |
-
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
;
Verkehrswert: · 401.000,00 €
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.