Rutschtraße 6, 54662 Speicher, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
59.000 €
Termin
14. Dezember 2026
10:00 Uhr
59.000€
Im Vergleich: 65 % unter dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 29.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 41.300 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
14. Dezember 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bitburg, Saal 128
Aktenzeichen
0010 K K 0033/2025
Nächste Schritte
Montag, 7. Dezember 2026
Montag, 14. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
43.378 €
41.000 € Kaufpreis + 2.378 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.079 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
mit Wohnhaus bebautes Grundstück
Ort
54662 Speicher
Grundbucheintragung:
-
Eingetragen im Grundbuch von Speicher
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Speicher | Flur 21 Nr. 277 | Gebäude- und Freifläche Rutschstraße 6 | 269 | 4468 BV 2 |
-
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
- Wohnhaus wurde komplett entkernt und befindet sich in einem rohbauähnlichen Zustand, derzeit unbewohnbar
- Wohnhaus grenzt mit beiden Giebelseiten an die Nachbarbebauung (Reihenhausbauung).
- Wohnhaus teilunterkellert (Kellerbsichtigung war nicht möglich)
- Stellplätze vorhanden
- Gartenfläche stark verwildert;
Verkehrswert: · 59.000,00 €
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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