Dunantstraße 2 b, 41468 Gnadenthal, Nordrhein-Westfalen
Verkehrswert
447.402 €
Termin
13. November 2026
09:00 Uhr
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
447.402€
Im Vergleich: 57 % über dem mittleren Verkehrswert der 120 Häuser, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (285.000 €).
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
Im ersten Termin: Unter 223.701 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 313.181 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
13. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Neuss, Hauptgebäude, Breite Straße 48, 41460 Neuss, Etage 1, Sitzungssaal 130
Aktenzeichen
0031 K 0018/2025
Nächste Schritte
Freitag, 6. November 2026
Freitag, 13. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
335.849 €
313.000 € Kaufpreis + 22.849 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 15.869 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Wohnhaus
Baujahr
1981
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
41468 Gnadenthal
Dreiseitig grenzständiges Wohnhaus in Atriumbauweise mit Einliegerwohnung im Stadtteil Neuss-Gnadental, Baujahr 1981, erschlossen über einen privaten Weg ohne öffentlich-rechtliche Absicherung. Das Grundstück ist teilunterkellert beziehungsweise vollunterkellert und umfasst eine Hauptwohnung sowie eine separat zugängliche Einliegerwohnung, jeweils mit eigenem Zugang vom Erschließungsweg aus.
Zum Versteigerungspaket gehören neben dem Wohnhausgrundstück ein Miteigentumsanteil an der Erschließungsfläche, zwei nicht eigenständig nutzbare Splitterparzellen sowie ein separates Garagengrundstück mit einer Garage samt Doppelparkpalette. Das Objekt wird nach Angaben des Gutachters von den Eltern der Eigentümerin genutzt, Mietverträge liegen dem Gutachter jedoch nicht vor.
Eine Innenbesichtigung des Wohnhauses und der Garage war nicht möglich, weshalb der Gutachter einen Sicherheitsabschlag von 35 Prozent auf den Sachwert angesetzt hat. Zusätzlich bestehen Unklarheiten zur genehmigten Bebauung, da zwei im Luftbild erkennbare Baukörper im Atriumbereich ohne recherchierbare Baugenehmigung sind.
Auctia Pro
Objekt laut Gutachten:
Flur 21, Flurstück 3020
3/10 Miteigentumsanteil an einer Verkehrsfläche
Flur 21, Flurstück 3109
Über Privatweg erschlossenes Wohnhausgrundstück, dreiseitig grenzständiges Wohnhaus inkl . Einliegerwohnung, welches als Atriumhaus, L-förmig mit Flachdach, ausgebildet ist. Es bestehen augenscheinlich Abweichungen zwischen
Baugenehmigung und Örtlichkeit.
Baujahr ca. 1981.
Flur 21, Flurstück 3123
Splitterparzelle
Flur 21, Flurstück 3124
Splitterparzelle
Flur 21, Flurstück 3125
Garagengrundstück mit Garage
Flur 21, Flurstück 3126
Verkehrsfläche
Lage: Dunantstraße 2B / Dunantstraße, 41468 Neuss-Gnadenthal
Ansprechpartner:
DZ HYP, Sentmaringer Weg 1, 48151 Münster.
Tel.: 0251/4905-2525
Fax: 0251/4905-752525
Herr Kalbhenn
Aktenzeichen: 4309433300
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Bauweise
Garage mit Sektionaltor und Duplexparkpalette in Reihe mit drei weiteren Garagenbaukörpern.
Befunde des Gutachters · 3 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.