Gabelentzstraße 1, 04600 Altenburg, Thüringen
Verkehrswert
25.000 €
Termin
2. Dezember 2026
10:00 Uhr
25.000€
Im Vergleich: 91 % unter dem mittleren Verkehrswert der 133 Mehrfamilienhäuser, die aktuell in Deutschland versteigert werden (282.000 €).
Im ersten Termin: Unter 12.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 17.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
2. Dezember 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Nebengebäude, Burgstraße 11, 04600 Altenburg / Raum: NG 105 Sitzungssaal 1. OG
Aktenzeichen
K 0023/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Mittwoch, 25. November 2026
Mittwoch, 2. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Thüringen · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
19.314 €
18.000 € Kaufpreis + 1.314 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 913 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Wohn-/Geschäftshaus
Ort
04600 Altenburg
nicht mehr nutzbar, Gebäudeteile teilweise eingestürzt, Einsturzgefahr, Hofbefestigungen, Wildwuchs von Bäumen
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.